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Allgemeine Geschäftsbedingungen der LBL-Stahl GbR
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen LBL-Stahl und dem Kunden -auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt LBL-Stahl GbR nicht an, es sei denn, LBL-Stahl GbR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der Kunde erkennt mit Abgabe seiner Bestellung die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den jeweiligen Vertrag mit LBL-Stahl GbR an.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
2.1 Die Bestellung des Kunden bei LBL-Stahl GbR stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Kauf- bzw. Liefervertrages dar. Die Annahme muss von LBL-Stahl GbR nicht schriftlich bestätigt werden und erfolgt spätestens mit Bereitstellungen der bestellten Ware zur Lieferung im Lager von LBL-Stahl GbR.
2.2 Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf jeglichen Produktangaben von LBL-Stahl GbR ist LBL-Stahl GbR zum Rücktritt berechtigt. Etwaige in Katalogen oder auf Websites angegebene Preise sind unverbindlich.
2.3 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.4 LBL-Stahl GbR behält sich vor, auch nach Zugang einer Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Lieferung
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung der vom Kunden bestellten Waren bzw. von Waren, die den bestellten Waren in Preis und Qualität gleichwertig sind, ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung das entsprechende Lager von LBL-Stahl verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Für Versicherungsschutz wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gesorgt. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist LBL-Stahl GbR berechtigt. Branchenübliche Mehr- und Mindermengen zur vereinbarten Mengen sind zulässig. Leistungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, ist die jeweilige Verlade-stelle. Die Gefahr geht mit der Annahme zur Verladung auf das Transportmittel, bei Selbstabholung mit Bereitstellung zur Verladung auf den Kunden über.
3.3 LBL-Stahl GbR bestimmt Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer, wenn vertraglich nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
3.4 Ist eine Abnahme vereinbart, hat sie sofort nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft zu erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Kunde. Erfolgt die Abnahme ohne Verschulden der LBL-Stahl GbR nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist LBL-Stahl GbR ohne Abnahme zur Versendung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden berechtigt.
3.5 Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls ist LBL-Stahl GbR berechtigt die Ware nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Wahl der LBL-Stahl GbR zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.
3.6 Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls es dem Handelsbrauch entspricht, die Ware verpackt zu versenden, wird LBL-Stahl GbR die Ware verpacken. Die Verpackung erfolgt im erforderlichen Umfang nach der Erfahrung von LBL-Stahl GbR auf Kosten des Kunden. Kosten des Kunden für Rücktransport oder eigene Entsorgung der Verpackung übernimmt LBL-Stahl GbR nicht.
3.7 Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Kaufpreis wird sofort nach Lieferung ohne Skonto fällig und ist so zu zahlen, dass LBL-Stahl GbR einen Tag nach dem Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist LBL-Stahl GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a., bei gewerblichen Kunden in Höhe von 8%- Punkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Eine den Zahlungsverzug begründende Mahnung kann auch in Form einer elektronisch übermittelten e-Mail erfolgen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, soweit er auf diese Rechnung keine Zahlung leistet. Falls LBL-Stahl GbR ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist LBL-Stahl GbR berechtigt, diesem geltend zu machen.
Eine vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht oder Dienstleistungen und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Kunden im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnen Skonto-fristen ab Rechnungsdatum.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von LBL-Stahl GbR anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung jeglicher Forderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LBL-Stahl GbR.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von LBL-Stahl GbR.
6.2 Der Kunde versichert die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware gegen alle üblichen Risiken in angemessener Höhe, lagert diese gesondert oder kennzeichnet diese deutlich. Etwaige Versicherungsansprüche aus einem Schadensfall werden bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an LBL-Stahl GbR abgetreten. Weitere Veräußerungen und Verbrauch sowie Verarbeitung, Verbindung und Vermischung erfolgen durch den Kunden nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur solange, wie der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ein hält und LBL-Stahl GbR diese Befugnis nicht widerruft.
6.3 Bei Verarbeitung, Vermischung, Verbindung oder Verbrauch der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware überträgt der Kunde zur Sicherung der Forderungen von LBL-Stahl GbR bereits jetzt sein (Mit-) Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) in Höhe der Forderungen von LBL-Stahl GbR mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass der Kunde diese Sache unentgeltlich für LBL-Stahl GbR verwahrt. Alle Forderungen aus der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Verbrauch oder Veräußerung der unter Vorbehalt gelieferten Ware oder des an der Stelle der Vorbehaltsware tretenden Sicherungseigentums tritt der Kunde in Höhe des Restkaufpreisanspruches zzgl. 20% mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Forderungen von LBL-Stahl GbR bereits jetzt an LBL-Stahl GbR ab. Soweit Ware, an der LBL-Stahl GbR Miteigentümerin ist, veräußert wird, beschränkt sich die Abtretung auf den erstrangigen Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von LBL-Stahl GbR entspricht.
6.4 Soweit der Wert der für LBL-Stahl GbR aufgrund der vorstehenden Absätze eingeräumten Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt, so werden ohne weitere Veranlassung die wertmäßig geringsten Sicherheiten soweit möglich reduziert oder freigegeben.
6.5 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Kunde LBL-Stahl GbR unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung
7.1 Liegt ein von LBL-Stahl GbR zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist LBL-Stahl GbR nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist LBL-Stahl GbR zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die LBL-Stahl GbR zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ist der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Kunden nur das Minderungsrecht zu.
7.2 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. LBL-Stahl GbR haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet LBL-Stahl GbR nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von LBL-Stahl GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von LBL-Stahl GbR.
7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder vertretender Unmöglichkeit.
7.4 Sofern LBL-Stahl GbR fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstandenen Schaden beschränkt.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit kein Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
7.6 Der Kunde hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen bzw. die Leistung zu überprüfen. Dabei hat der Kunde alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung und jedenfalls vor Weiterverkauf, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Verbrauch schriftlich, unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Lieferung / Rechnung und den Lieferschein gegenüber LBL-Stahl GbR anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung und spätestens vor Ablauf von 6 Monaten seit Anlieferung gegenüber LBL-Stahl GbR schriftlich anzuzeigen. Kaufleuten steht dieses Recht nur innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung bzw. nach Annahme der Ware zu.
7.7 Die Gewährleistung erlischt bei der Vornahme von Veränderungen an der Ware, gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung oder Transportsicherung. Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware bzw. Leistung zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen. LBL-Stahl GbR steht nicht dafür ein, dass Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften behindert sind oder werden.
7.8 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge der Mangelhaftigkeit für solche Mängel ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren. Ist dem Kunden ein Mangel aufgrund von Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Mangel durch LBL-Stahl GbR arglistig verschwiegen wurden oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.
§ 8 Rückgaberecht
8.1 Der Kunde kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen vom zugrundeliegenden Vertrag zurücktreten, wenn dieser Vertrag lediglich und ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln i.S.d. Fernabsatzgesetztes geschlossenen worden ist. Zur Fristwahrung muss der Kunde den Widerruf der Bestellung schriftlich innerhalb der vor bezeichneten Frist an folgende Adresse absenden:
LBL-Stahl GbR
Radeburger Str. 220
01109 Dresden
8.2 Rücksendungen von Waren sind nur zulässig mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LBL-Stahl GbR, die eine durch LBL-Stahl GbR erteilte Rücksendenummer enthält. Den jeweiligen Rücksendungen ist der von LBL-Stahl GbR unterzeichnete Rücksendeantrag mit ausführlicher Fehlerbeschreibung beizulegen.
8.3 Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf LBL-Stahl GbR erst bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im jeweiligen Lager von LBL-Stahl GbR über.
8.4 Im Falle des Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme der von LBL-Stahl GbR gelieferten Ware hat LBL-Stahl GbR Anspruch auf vollen Ausgleich für in Folge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wie z.B. Transportund Verpackungskosten.
8.5 Bei wesentlichen Verschlechterungen ( z.B. Verbrauch, Verschmutzung, zerbrochenes Behältnis) behält sich LBLStahl GbR ausdrücklich vor, entsprechenden Ersatz vom Kunden zu verlangen. Dies kann die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vollen Kaufpreises begründen. Dies gilt auch bei Verlust.
§ 9 Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Firmen- bzw. personenbezogene Daten des Kunden für die Ausführung von Bestellungen bei LBL-Stahl GbR gespeichert. LBL-Stahl GbR wird diese Daten nur im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung verwenden und der Kunde stimmt dieser Verwendung ausdrücklich zu.
§ 10 Beanstandung des Kunden
Der Kunde kann Beanstandungen oder Beschwerden schriftlich unter folgender, ladungsfähiger Anschrift von LBLStahl GbR vorbringen.
LBL-Stahl GbR
Radeburger Str. 220
01109 Dresden
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gild deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Dresden, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt oder der Besteller im Inland (Bundesrepublik Deutschland) keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. LBL-Stahl GbR ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.